Charta

Präambel

Der VRGS verabschiedet:

  • zwecks Förderung und Weiterentwicklung der Radiästhesie/Radionik und der damit verbundenen Gebiete innerhalb der angeschlossenen Vereine
  • unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen
  • zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit


die folgende Charta für Radiästheten und Radioniker.

Bedeutung und Inhalt

Die Charta ist ein Verhaltenskodex. Sie umschreibt die Grundprinzipien wie radiästhetische/radionische Arbeiten ausgeführt werden sollen. Die Grundprinzipien haben einen verpflichtenden Charakter.

Die Charta richtet sich an alle Radiästheten/Radioniker, die dem VRGS angeschlossen sind.

Grundprinzipien

Folgende Grundprinzipien gelten:

  • Eine radiästhetische/radionische Beratung ist Hilfe am Nächsten
  • Der Radiästhet mutet berührungslos momentane energetische Analysen
  • Gegenüber unseren radiästhetischen und radionischen Geräten kennen wir nur die Form des Wunsches und lassen geschehen, ohne Befehle und ohne Egoismus
  • Eine radiästhetische/radionische Beratung ersetzt den Arzt nicht
  • Bei komplexer Fragestellung gibt es immer mehrere mögliche Lösungen, unterschiedliche Wege führen zum Ziel

Die Mitglieder verpflichten sich, ihre Tätigkeiten gewissenhaft und pflichtgetreu auszuüben. Sie:

  • verpflichten sich, ihre ethische Verantwortung konfessionsneutral wahrzunehmen und entsprechend zu handeln
  • arbeiten mit dem aktuellen Stand des Wissens der Fachbereiche Radiästhesie und Radionik
  • beachten bei ihren Tätigkeiten das dafür aufgestellte Modell VRGS und arbeiten mit den VRGS Prozess-Schritten
  • lassen geschehen und wenden keine Befehle an in der radiästhetischen/radionischen Arbeit
  • arbeiten in der Gegenwart und der Vergangenheit, nicht in der Zukunft
  • sind sich bewusst, dass Fehlmutungen möglich sind
  • achten die Persönlichkeit ihrer Kolleginnen und Kollegen
  • erstellen keine medizinische Diagnose und geben kein Heilversprechen ab
  • wahren das Vertrauen der Auftraggeber und die Schweigepflicht 
  • erläutern die Arbeiten und führen die Beteiligten zur Selbsterfahrung
  • übernehmen die Verantwortung für ihre Aussagen
  • bilden sich laufend weiter und versuchen das Wissen geeigneter Personen weiterzugeben

Der VRGS vereinheitlicht die Begriffe, so entsteht eine einheitliche Sprache und Theorie.

Feldveränderung, Harmonisierung

Alle radionischen Massnahmen (Harmonisierungen) basieren auf Feldveränderungen. Es können die folgenden physikalisch-chemisch-biologischen Prozesse sein: Absorption, Reflektion, Transmission, Feldablenkung, Umpolarisation, Feldschwächung, Frequenzselektion, Umformungen durch Wirbel-Bildung und -Zerfall.

Dokumentation

Auf Wunsch des Auftraggebers werden Mess- und Mutungsergebnisse sowie die vorgeschlagenen Massnahmen durch den Radiästheten/Radioniker dokumentiert. Die Dokumente sind je nach Bedarf mit Wetterlage, Datum, Zeit und Unterschrift zu versehen, dem Auftraggeber/der Auftraggeberin zu erklären und abzugeben.

Kauf und Honorierung

Geräte und allgemeine Objekte aller Art dürfen nur in gegenseitiger Absprache angebracht/aufgestellt werden. Üblicherweise findet eine mehrwöchige Testphase bis zum definitiven Kauf statt. Nach Ablauf der Testphase besteht ein Rückgaberecht. Finanzielle Folgen sind im Vorfeld abzusprechen.

Der Verband VRGS empfiehlt einen Stundenansatz CHF 150, Fahr- und weitere Spesen sind zusätzlich zu vereinbaren.

Unwürdiges Verhalten und Streitigkeiten

Als unwürdiges Verhalten gilt jede vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen diese Charta. Entsprechende Massnahmen werden vom Vorstand eingeleitet.

Genehmigt an der Delegiertenversammlung in St. Gallen, 25. April 2015